„Kostform mit bestimmten Zielsetzungen und Schwerpunkten hinsichtlich Auswahl und Zubereitung von Lebensmitteln, Energiegehalt und Nährstoffzusammensetzung.“ (Dörr, 2020, S. 470)
Beispiel: Speisenangebot bei Kau- und Schluckstörungen:
-> Individuelle Absprache mit dem behandelnden Arzt bzw. Ärztin bzw. dem Ernährungsteam.