Pflegegeld

Was versteht man unter Pflegegeld nach § 37 SGB XI?

Pflegegeld bezieht der Pflegebedürftige zur freien Verfügung, was beispielsweise zur Entlohnung von privaten Pflegepersonen im häuslichen Umfeld verwendet werden kann.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist nicht zweckgebunden.
  • Pflege wird im häuslichen Umfeld von Angehörigen ausgeführt.
  • Es besteht Anspruch auf Beratungsgespräche durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen.

Schon gewusst? Wann ist Pflegeberatung verpflichtend?

  • Diese sind kostenfrei und werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Bei Pflegegrad 2 oder 3 sind diese halbjährlich verpflichtend.
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind diese vierteljährlich verpflichtend.
  • Die Terminierung der Beratungsgespräche muss selbst organisiert werden.
  • Zweck: Unterstützung, um die Pflege zuhause besser bewerkstelligen zu können (keine Kontrolle)
  • Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen werden. Es muss also ein Nachweis über die abgehaltene Pflegeberatung bei der Pflegekasse eingereicht werden.