Telematik in der Pflege

Was ist Gesundheitstelematik?

Das Wort Gesundheitstelematik (Synonym: „eHealth“ oder „Health Telematics“) setzt sich aus den Begriffen Gesundheitswesen, Telekommunikation und Informatik zusammen und umfasst Aktivitäten, Projekte und Lösungen, die eine digital gestützte, institutionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten in der Gesundheitsversorgung ermöglichen (Haas, 2006). Die WHO (1998) unterscheidet in vier Bereiche der Telematik:

  • Digitale Anwendungen in der Telemedizin
  • Digitale Anwendungen der Teleedukation
  • Digitale Anwendungen in der Gesundheitsforschung
  • Digitale Anwendungen im Gesundheitsmanagement

In Deutschland wird die Telematik in die Bereiche Telematikinfrastruktur (TI) und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) oder digitalen Pflegeanwendungen (DiPa) unterteilt (BDR, 2023).

Die Telematikinfrastruktur soll zukünftig als zentrale Plattform (als “Datenautobahn”) für eine sichere Kommunikation sowohl in der medizinischen Versorgung als auch im Pflegebereich etabliert werden (GKV, o.J.).

Was sind die Ziele der Gesundheitstelematik?

  • Qualitätssteigerung (z.B. durch reibungs- und nahtlos gestaltete Behandlungsprozesse) (Gematik, 2024)
  • Steigerung der Patientensicherheit (Bundesministerium für Gesundheit, 2021)
  • Ökonomisierung (z.B. Vermeidung von Untersuchungsdopplung) (BDR, 2023)
  • Stärkung der sektorenübergreifenden Kommunikation (GKV, o.J.)
  • Transparenz im Versorgungsprozess (WHO, 1998; Dockweiler et al., 2019)

Von wem kann Gesundheitstelematik genutzt werden?

Gesicherte Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen, Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten und -therapeutinnen und Krankenkassen mittels Applikationen (z.B. elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, elektronische Gesundheitsakte, Stellungnahme zur Organspende).

Patienten und Patientinnen sind in die Kommunikationsprozesse im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bzw. im Bereich Telematik-Messenger (TIM) eingebunden. Dabei behält der Patient bzw. die Patientin, bis auf wenige Pflichtbereiche, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist durch ein Opt-Out-System sichergestellt (BDR, 2023).

Die Einführung der ePA soll im Sommer 2025 erfolgen. Pflegedienstleister haben Zugang über eine Institutionsberechtigung (SMC-B Karte) oder den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) (Landeskompetenzzentrum, 2025).

Gesetzliche Grundlagen

Der gesetzliche Rahmen ist in verschiedenen Gesetzestexten auf nationaler und europäischer Ebene verankert. Beispielhaft werden einige genannt.

  • Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz, in Kraft seit 29.12.2015)
  • Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG, in Kraft seit 19.12.2019)
  • Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG, in Kraft seit 9.6.2021)
  • Digital-Gesetz (DigiG, vom Bundeskabinett als Vorhaben am 30.8.2023 beschlossen)
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, ebenfalls vom Bundeskabinett am 30.8.2023 als Vorhaben)

Kritische Betrachtung

Die Gesundheitstelematik bietet immense Chancen, die Gesundheitsversorgung sicherer, hochwertiger und effizienter zu gestalten. Sie verändert grundlegend bestehende Strukturen, von der Kommunikation bis hin zur Behandlung (Gematik, 2024). Die aktive Einbeziehung und Eigenverantwortlichkeit der Patienten und Patientinnen als wichtiger Stakeholder werden unterstützt (Dockweiler et al., 2019).

Dem stehen die Nachteile der Digitalisierung gegenüber (Schreiweis et al., 2019):

  • Unzureichende Nutzung aufgrund begrenzter Erfahrung und geringer digitaler Gesundheitskompetenz
  • Hohe Kosten
  • Erhöhte Arbeitsbelastung
  • Barrierefreiheit nicht automatisch gegeben, möglicher Ausschluss von Personen(gruppen)
  • Fehlende Anpassung der Applikationen an die Bedarfe der Anwender
  • Sicherheitsbedenken bezüglich des Datenschutzes
  • Sorge vor Entmenschlichung
  • Zeitintensive Entwicklung der Strukturen und Applikationen

Um die Komplexität in der Entwicklung, Implementierung und der praktischen Umsetzung einer neuen digitalen Pflegeanwendung zu verdeutlichen, wurde im Rahmen eines studentischen Projekts ein Podcast mit Frau Prof. Dr.-Ing. Teynor von der Technischen Hochschule Augsburg und Frau Dr. Lynn Leppla, Pflegewissenschaftlerin am Universitätsklinikum Freiburg, aufgenommen. Sie sind Teil eines multiprofessionellen Teams, welches das SMILe-Projekt, das die Entwicklung und Pilotierung einer DiPa für Patienten und Patientinnen nach allogener Stammzelltransplantation anstrebte, durchgeführt haben. Klicken Sie sich rein!

Hier geht es zum Podcast.

Literatur

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