„Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer Pflegezeit von bis zu zehn Tagen. Es steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.“
Was sind die Voraussetzungen, um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten?
Akut aufgetretene Pflegesituation
Betroffener Angehöriger der beschäftigten Person ist pflegebedürftig und naher Angehöriger
Beanspruchung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach §2 PflegeZG
Keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes nach § 45 SGB V