Pflegeberatung

Was bedeutet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Eine Pflegesituation bringt teilweise viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Im Rahmen einer Pflegeberatung erhalten Sie individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

  • Individuelle Beratung von pflegenden Angehörigen
  • Beispielthemen: Hilfsmittel für die Pflege, Entlastungsmöglichkeiten
  • Weitere Beratungsthemen: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Darstellung passender Ansprechpartner für die häusliche Pflege

Ablauf

  • Der Termin kann von einem anerkannten Pflegedienst oder Pflegeberaterin bzw. Pflegeberater durchgeführt werden.
  • Die Kosten werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.
  • Sammlung der Fragen vor der Pflegeberatung, um nichts Wichtiges zu vergessen
  • Termin am besten in der Wohnung der pflegebedürftigen Person abhalten, da individuelle Gegebenheiten miteinfließen können.
  • Ein Nachweis über die stattgefundene Beratung muss bei der Pflegekasse eingereicht werden (reine Information, keine Neubewertung des Pflegegrads).

Zweck & Pflicht einer Pflegeberatung

  • Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eines Pflegegrades oder weiterer Leistungen der Pflegeversicherung, muss eine Pflegeberatung mit einem konkreten Ansprechpartner angeboten werden (oder mittels Beratungsgutschein)
  • Bei Pflegegrad 2 oder 3 sind diese halbjährlich verpflichtend
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind diese vierteljährlich verpflichtend
  • Die Terminierung der Beratungsgespräche muss selbst organisiert werden
  • Die Pflegekassen informieren über anerkannte Dienste
  • Zweck: Unterstützung, um die Pflege zuhause besser bewerkstelligen zu können (keine Kontrolle)
  • Werden die Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen werden. Es muss also ein Nachweis über die abgehaltene Pflegeberatung bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Tipps

  • Detaillierte Informationen über Inhalte der Pflegeberatung dürfen nur mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. den Angehörigen an die Pflegekasse erfolgen.
  • Ausnahme: Es liegt eine akute Gefährdung vor (z. B. körperliche Gewalt)

Schon gewusst? Nützliches zum Unterschied gesetzlich und privat Versicherter

  • Gesetzlich: Unabhängige Pflegeberatung der gesetzlichen Pflegekassen
  • Privat: Beratung durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater von „compass“

Kontakt & weiterführende Informationen

  • Die unabhängige Pflegeberatung für Bayern (Gesetzliche Versicherung)
  • Telefonnummer des Pflegeservice: 0800 7721111
  • Compass (Private Versicherung)
  • Telefonnummer: 0800 1018800
  • Datenbank zur Beratung in der Pflege

Literatur

Bundesgesundheitsministerium (2024): Pflegeberatung. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegeberatung (zuletzt geprüft am 03.09.2024).

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 7a Pflegeberatung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).

Verbraucherzentrale (2023): Die neue Pflegereform 2023 - das ändert sich. Online verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628 (zuletzt geprüft am 03.09.2024)

Zentrum für Qualität in der Pflege (2022): Datenbank. Beratung zur Pflege. Online verfügbar unter: https://www.zqp.de/beratung-pflege/ (zuletzt geprüft am 03.09.2024).

Autor:in

Lisa Daufratshofer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt CARE REGIO (ehem.)

Stabsstelle Digitalisierung und Pflegewissenschaft, Universitätsklinikum Augsburg