Relevanz und Zielsetzung
- Mobilitätsbeeinträchtigungen im Alter sind grundsätzlich beeinflussbar und teilweise auch vermeidbar
- Mobilität ist Voraussetzung für Selbstständigkeit und eine autonome Lebensführung, für soziale Teilhabe, Lebensqualität und subjektives Wohlbefinden
- Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen gelten als zentrale Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme
- Mehrheit der Pflegebedürftigen ist von Mobilitätseinbußen betroffen
- Beeinflussung von Mobilitätseinschränkungen durch gezielte Förderung möglich laut Studienlage
- Pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung oder Förderung der Mobilität sind grundlegend für den Erhalt einer selbstständigen Lebensführung
- Entstehung neuer Funktionseinbußen und gesundheitlicher Störungen wird entgegengewirkt
- Mobilität wird als „Eigenbewegung des Menschen mit dem Ziel, sich fortzubewegen oder eine Lageveränderung des Körpers vorzunehmen“ definiert
Welche Voraussetzungen sind nötig? (Strukturkriterien)
Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz
- zur Einschätzung der Mobilität des pflegebedürftigen Menschen sowie der Umgebungsmerkmale und zur Identifizierung der Gründe für die Mobilitätsbeeinträchtigungen
- zur Planung und Koordination der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität
- den pflegebedürftigen Menschen und ggf. seine Angehörige zu informieren und durch Beratung und Anleitung zu unterstützen
- zur Ermöglichung und Durchführung von mobilitätsfördernden und -erhaltenden Maßnahmen
- zur Überprüfung der Angemessenheit und der Auswirkungen der Maßnahmen auf den pflegebedürftigen Menschen
Die Einrichtung
- stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität fester Bestandteil des internen Qualitätsmanagements sind
- stellt Material zur Information, Beratung und Anleitung zur Verfügung
- verfügt über personelle, materielle und räumliche Ressourcen
Welche Maßnahmen und Ziele werden berücksichtigt?