Mobilitätsbeeinträchtigungen im Alter sind grundsätzlich beeinflussbar und teilweise auch vermeidbar
Mobilität ist Voraussetzung für Selbstständigkeit und eine autonome Lebensführung, für soziale Teilhabe, Lebensqualität und subjektives Wohlbefinden
Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen gelten als zentrale Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme
Mehrheit der Pflegebedürftigen ist von Mobilitätseinbußen betroffen
Beeinflussung von Mobilitätseinschränkungen durch gezielte Förderung möglich laut Studienlage
Pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung oder Förderung der Mobilität sind grundlegend für den Erhalt einer selbstständigen Lebensführung
Entstehung neuer Funktionseinbußen und gesundheitlicher Störungen wird entgegengewirkt
Mobilität wird als „Eigenbewegung des Menschen mit dem Ziel, sich fortzubewegen oder eine Lageveränderung des Körpers vorzunehmen“ definiert
Welche Voraussetzungen sind nötig? (Strukturkriterien)
Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz
zur Einschätzung der Mobilität des pflegebedürftigen Menschen sowie der Umgebungsmerkmale und zur Identifizierung der Gründe für die Mobilitätsbeeinträchtigungen
zur Planung und Koordination der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität
den pflegebedürftigen Menschen und ggf. seine Angehörige zu informieren und durch Beratung und Anleitung zu unterstützen
zur Ermöglichung und Durchführung von mobilitätsfördernden und -erhaltenden Maßnahmen
zur Überprüfung der Angemessenheit und der Auswirkungen der Maßnahmen auf den pflegebedürftigen Menschen
Die Einrichtung
stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität fester Bestandteil des internen Qualitätsmanagements sind
stellt Material zur Information, Beratung und Anleitung zur Verfügung
verfügt über personelle, materielle und räumliche Ressourcen
Welche Maßnahmen und Ziele werden berücksichtigt?
Tabelle 1 Prozess- und Ergebniskriterien zum Erhalt und Förderung der Mobilität