Einreichung eines formlosen Antrags bei der zuständigen Pflegekasse mit dem Stichwort „Pflegesachleistungen“.
2025:
Änderungen der Pflegesachleistungen finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (siehe Link in der Literatur)
Es gibt Möglichkeiten bei der Auswahl des Leistungsangebots der ambulanten Pflegedienste. Die zuständigen Pflegekassen unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst.