Geht der Verdienst über die Versicherungspflichtgrenze, können sie sich privat versichern.
Beitragsfinanzierung
Durch Beitrage der Bürger und Bürgerinnen sowie deren Arbeitgebende wird die Gesundheitsversorgung überwiegend finanziert.
Solidaritätsprinzip
Jeder hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und der damit eingezahlten Beiträge.
Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.
Sachleistungsprinzip
Die ärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter bedarf keiner finanziellen Vorleistung (abgesehen von Zuzahlungen). Kliniken, Apotheken etc. rechnen direkt mit der jeweiligen GKV ab.
Selbstverwaltungsprinzip
Vertreter von Krankenkassen und Leistungserbringenden erörtern und entscheiden zentrale Fragen der Leistungserbringung und Vergütung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das bedeutendste Gremium.