Die fünf Grundprinzipien des Gesundheitssystems

Versicherungspflicht

  • Alle Bürger und Bürgerinnen sind verpflichtet sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
  • Geht der Verdienst über die Versicherungspflichtgrenze, können sie sich privat versichern.

Beitragsfinanzierung

  • Durch Beitrage der Bürger und Bürgerinnen sowie deren Arbeitgebende wird die Gesundheitsversorgung überwiegend finanziert.

Solidaritätsprinzip

  • Jeder hat den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung, unabhängig von der Höhe seines Einkommens und der damit eingezahlten Beiträge.
  • Die jeweilige Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.

Sachleistungsprinzip

  • Die ärztliche Behandlung gesetzlich Versicherter bedarf keiner finanziellen Vorleistung (abgesehen von Zuzahlungen). Kliniken, Apotheken etc. rechnen direkt mit der jeweiligen GKV ab.

Selbstverwaltungsprinzip

  • Vertreter von Krankenkassen und Leistungserbringenden erörtern und entscheiden zentrale Fragen der Leistungserbringung und Vergütung.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das bedeutendste Gremium.

Literatur

Bundesministerium für Gesundheit (2020). Das deutsche Gesundheitssystem. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/ Gesundheit/Broschueren/200629_BMG_Das_deutsche_Gesundheitssystem_DE.pdf (zuletzt geprüft am 18.06.2021).

Autor:in

  
Lena KeppelerRicarda Walk
PflegewissenschaftlerinPflegeexpertin APN
Stabsstelle Digitalisierung und PflegewissenschaftChirurgische Klinik
Universitätsklinikum AugsburgUniversitätsklinikum Heidelberg