Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung
Höchstdauer: 6 Monate (§4 PflegeZG)
Was sind die Voraussetzungen, um die Pflegezeit in Anspruch nehmen zu können?
Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten
Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen
Schriftliche Ankündigung spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn (mit Zeitraum, Umfang innerhalb der Gesamtdauer der Freistellung, gewünschte Verteilung der Arbeitszeit)
Beachte: bei Inanspruchnahme von teilweiser Freistellung, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebendem und Beschäftigtem bzw. Beschäftigter über Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit zu treffen
Was sind die Ansprüche?
Zinsloses Darlehen in monatlichen Raten (für die Dauer der Freistellung)
Kündigungsschutz (keine Kündigung von der Ankündigung bis zur Beendigung der Freistellung)
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung
Schon gewusst? Nützliches für Beschäftigte zur Begleitung ihrer Angehörigen in der letzten Lebensphase
Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung für höchstens 3 Monate
Literatur
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Pflegezeitgesetz. §3 Pflegezeit und sonstige Freistellungen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html (zuletzt geprüft am 08.09.2025).
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Pflegezeitgesetz. §4 Dauer der Inanspruchnahme. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__4.html (zuletzt geprüft am 08.09.2025).
Beitrag von
Kathrin Ebertsch
Teamleitung Projektmanagement Stabsstelle Digitalisierung und Pflegewissenschaft, Universitätsklinikum Augsburg