Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15h betragen (bei unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu einem Jahr 15h nicht unterschreiten).
Zinsloses Darlehen in monatlichen Raten (für die Dauer der Freistellung)
Gesamtdauer Pflegezeit + Familienpflegezeit = höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen