Krankenversicherung

Grundsätzliches

  • Das deutsche Gesundheitssystem beschreibt ein duales Krankenversicherungssystem.
  • Seit 2009 besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Übernimmt bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Kosten aller notwendigen Maßnahmen.
  • Jeder hat, unabhängig von den gezahlten Beträgen, den gleichen Anspruch auf Leistungen.
  • Solidaritätsprinzip:
    • Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen wird einkommensabhängig berechnet und beträgt derzeit 14,6% (bzw. ermäßigt 14,0%) des Bruttoeinkommen
    • Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen ab
    • Beitragsfreie Mitversicherung der eigenen Kinder
  • Sachleistungsprinzip:
    • Leistungen werden dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsnehmerin von der GKV in Form von Dienstleistungen zur Krankenbehandlung bereitgestellt.
  • Kontrahierungspflicht:
    • Krankenkasse ist verpflichtet Versicherte aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese im Krankheitsfall alle notwendigen medizinischen Leistungen erhalten.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Versicherungsschutz durch private Unternehmer
  • Äquivalenzprinzip:
    • Beitragshöhe wird äquivalent zum individuellen Risiko und dem gewünschten Leistungsspektrum bemessen.
    • Höhe des Beitrags hängt von Alter und Gesundheit ab.
  • Kostenerstattungsprinzip:
    • Nach einem ambulanten Arztbesuch bezahlt der Patient und die Patientin zunächst die Rechnung und bekommt den Betrag nachträglich von der privaten Krankenversicherung nach Einreichung der Rechnung zurückerstattet.

Literatur

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