Die Übergangspflege kann sowohl im häuslichen als auch stationären Setting erfolgen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die häusliche Pflege beziehungsweise hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Notwendig ist hierfür eine ärztliche Verordnung.
Die Krankenkasse unterstützen hierbei mit einer pauschalen Zuzahlung von 1.612 Euro pro Jahr. Bezuschusst werden nur die Kosten für die reine Pflege selbst.
Die Pflegeeinrichtung rechnet die Kosten für Essen und Wohnraum separat ab. Diese müssen die betroffenen Personen bzw. die Angehörigen selbst tragen. Hierbei variiert der Tagessatz der Pflegeeinrichtungen, weshalb ein vorheriger Vergleich sinnvoll ist.
Die Beantragung der Übergangspflege unterscheidet sich, in welchem Setting die Pflege stattfinden soll.
Es bedarf einer ärztlichen Verordnung. Teilweise ist es sinnvoll bereits vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt eine Haushaltshilfe bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Es können bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus bewilligt werden. Häufig wird die stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung schon während des Klinikaufenthalts vom Sozialdienst in Auftrag gegeben, sofern eine Pflegebedürftigkeit aus dem Klinikaufenthalt resultiert.
Die Antragstellung kann auch durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch Angehörige bei der Krankenkasse erfolgen.
Üblicherweise ist die Pflegeversicherung für die Finanzierung von pflegerischen Leistungen zuständig. In diesem Fall ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.