Pflegebedürftigkeit

Wer ist pflegebedürftig nach § 14 SGB XI?

  • Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
  • Unterstützung von weiteren Personen notwendig
  • Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen
  • Personen, die Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
  • Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen

Welche Bereiche werden betrachtet?

Bewertung der sechs Lebensbereiche bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Literatur

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