Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
Unterstützung von weiteren Personen notwendig
Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen
Personen, die Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen
Welche Bereiche werden betrachtet?
Bewertung der sechs Lebensbereiche bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit
Literatur
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2025): Elftes Sozialgesetzbuch. § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html (zuletzt geprüft am 23.10.2025).