Ambulante Versorgung

Was versteht man unter der ambulanten Versorgung?

  • Alle Versorgungsleistungen, die nicht von Krankenhäusern oder Kliniken erbracht werden.
  • Größter Bereich in Deutschland: ambulante ärztliche Versorgung (findet vor allem bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt)
  • Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sind meist bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle im professionellen Versorgungssystem.
  • Neben Arzt- und Zahnarztpraxen auch Praxen anderer medizinischer Berufe, Apotheken, Gesundheitshandwerk bzw. -einzelhandel sowie die ambulante Pflege

Was ist die ambulante Pflege?

  • Kann dann zum Einsatz kommen, wenn eine Person altersbedingt oder infolge einer Krankheit pflegebedürftig wird und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
  • Pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Patienten in den eigenen vier Wänden
  • Sie wird durch ambulante Pflegedienste oder alternative Pflegekonzepte (z.B. 24h Betreuung) durchgeführt.
  • Kann sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes als auch durch pflegende Angehörige erfolgen.
  • Dient für pflegebedürftige Menschen als Unterstützung und soll die Eigenständigkeit größtenteils erhalten.

Leistungen bei häuslicher Pflege:

Literatur

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