Schnittstelle zwischen Krankenhausbehandlung und poststationärer Versorgung weist erhöhtes Potenzial für Informationsverluste und Diskontinuitäten in der Versorgung auf
Zunahme von chronisch kranken Menschen bei kürzeren Verweildauern
Verschlechterung der gesundheitlichen Situation bis hin zu Wiedereinweisungen und Drehtüreffekten durch unzureichend geplante Entlassungen oder Verlegungen möglich
Sicherstellung der Versorgungskontinuität durch Entlassungsmanagement
Gesetzliche Regelung zum Entlassungsmanagement besteht
Fokus auch auf Entlassungsbereitschaft der Patienten
Welche Voraussetzungen sind nötig? (Strukturkriterien)
Die Einrichtung
verfügt über eine Verfahrensregelung für ein mulitprofessionelles Entlassmanagement
stellt zielgruppenspezifische Informations- und Anschauungsmaterialien und geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung
stellt Ressourcen zur Erhebung von Daten zum internen Entlassmanagement zur Verfügung
Die Pflegekraft verfügt über
Kompetenz zur systematischen Einschätzung der Risiken und des erwartbaren Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs nach der Entlassung
Planungs- und Steuerungskompetenz zur Durchführung einer individuellen Entlassplanung
Kompetenz zur Information, Beratung und Schulung der Patienten und Angehörigen über poststationäre Versorgungsmöglichkeiten und -risiken als auch über erwartbare Erfordernisse sowie Koordination aller daran beteiligten Berufsgruppen
Autorisierung und Befähigung zur Koordination des Entlassungsprozesses
Kompetenz zur Beurteilung, ob Entlassungsplanung dem individuellen Bedarf und den Fähigkeiten der Patienten und Angehörigen entspricht
Autorisierung und Befähigung zur Evaluation des Entlassungsmanagements
Welche Maßnahmen und Ziele werden berücksichtigt?
Tabelle 1 Prozess- und Ergebniskriterien zum Entlassungsmanagement in der Pflege