Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI?

  • Um Pflegebedürftigen möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, bezuschusst die Pflegeversicherung Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums.
  • Hierbei kann ebenso die Pflegeperson entlastet werden.

Wer kann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

  • Die pflegebedürftige Person hat Pflegegrade 1 bis 5.
  • Die betroffene Person lebt in Häuslichkeit.

Wie werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt?

  • Formloser Antrag an die Pflegekasse einreichen
  • Stichpunktartige Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen
  • Drei Wochen Bearbeitungszeit für Anträge
  • Fristverlängerung auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten erforderlich ist
  • Wird die Frist von der Pflegeversicherung nicht eingehalten, müssen Gründe schriftlich mitgeteilt werden. Gibt es keine Mitteilung der Pflegekasse, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Tipps

  • Wichtig: Einreichung des Antrags, bevor die Umbaumaßnahmen begonnen wurden.
  • Falls schon vorhanden, können dem Antrag Kostenvoranschläge beigefügt werden (Beschleunigt das Antragsverfahren).

Welche Voraussetzungen benötigt es, um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen zu können?

  • Umbauten sind nötig, um häuslichen Pflege in der Wohnung erst zu ermöglichen.
  • Umbaumaßnahmen ermöglichen die eigenständige Lebensführung.
  • Erleichterung der häuslichen Pflege mit einhergehender Entlastung des Pflegebedürftigen sowie der pflegenden Angehörigen.

Welche Leistungen können bewilligt werden?

  • Bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen sind einmalig möglich.
  • Maßnahmen mit Eingriff in die Bausubstanz (z. B. Verbreiterung von Türen, Treppenlifte)
  • Ein- und Umbau von Mobiliar
  • Fester Einbau von technischen Hilfen
  • Ein Zuschuss kann auch ein zweites Mal beantragt werden, wenn es die Pflegesituation erfordert

Was sind Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

  • Einbau eines Badewannenlifters
  • Beseitigung von Türschwellen (Barrierefreiheit)
  • Installation einer barrierefreien Dusche

Literatur

Bundesgesundheitsministerium (2024): Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html (zuletzt geprüft am 03.09.2024).

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2022): Elftes Sozialgesetzbuch. § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (zuletzt geprüft am 05.01.2022).

Autor:in

Lisa Daufratshofer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt CARE REGIO (ehem.)

Stabsstelle Digitalisierung und Pflegewissenschaft, Universitätsklinikum Augsburg