Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Was sind digitale Pflegeanwendungen?

DiPA sind Apps oder Webanwendungen, die mit maximal 50€ monatlich von der Pflegekasse erstattet werden können.

Wer kann DiPA nutzen?

  • Die Pflegebedürftigen selbst
  • Pflegebedürftige in der Interaktion mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Was ist das Ziel einer DiPA?

  • Verminderung von Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
  • Entgegenwirken einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit

Was ist die Voraussetzung für eine Erstattung durch die Pflegekasse?

  • Nachweis eines pflegerischen Nutzen, der wesentlich auf digitalen Technologien beruht.
  • Belegung des pflegerischen Nutzen vom Hersteller der Anwendung durch Studien
  • Prüfung durch das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Der pflegerische Nutzen muss in einem oder mehreren der folgenden Bereiche bestehen:
    • Mobilität
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
  • Die genannten Kategorien sind jedoch nicht abschließend gesetzlich festgelegt.
  • Sofern die Anwendung vom BfArM als DiPA zertifiziert wird, wird sie in einem öffentlichen Verzeichnis gelistet.

Literatur

Beitrag von