Vorbeugen von Stürzen und Minimierung von Sturzfolgen
Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer größtmöglichen sicheren Mobilität in Zusammenhang mit einer gesteigerten Lebensqualität
Freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe sind nicht im Sinne dieses Expertenstandards
Sturzfolgen reichen von physischen Auswirkungen wie Prellungen, Wunden oder Frakturen bis hin zu psychischen Auswirkungen wie beispielsweise einer Einschränkung des Bewegungsradius oder einer sozialen Isolation
Welche Voraussetzungen sind nötig? (Strukturkriterien)
Die Pflegefachkraft verfügt über
die Kompetenz zur Einschätzung des Sturzrisikos
das Wissen geeigneter Interventionen zur Vermeidung von Stürzen als auch zur Minimierung sturzbedingter Folgen
die Kompetenz zur Planung geeigneter Maßnahmen
die Kompetenz zur Information, Schulung und Beratung bzgl. des Sturzrisikos und entsprechender Maßnahmen
die Kompetenz zur Durchführung und Koordination der Maßnahmen
die Kompetenz zur Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sturzprophylaxe
Die Einrichtung
verfügt über eine Verfahrensregelung zur Sturzprophylaxe
ermöglicht Interventionsangebote
gewährleistet räumliche und technische Voraussetzungen, als auch Hilfsmittel für eine sichere Mobilität
stellt Ressourcen zur Verfügung für die Auswertung und Analyse von Stürzen
Welche Maßnahmen und Ziele werden berücksichtigt?
Tabelle 1 Prozess- und Ergebniskriterien beim Sturzprophylaxe in der Pflege