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Das BEEP - klare Verbesserung

29.05.2026

Hallo zusammen, 

das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) veranlasst weitreichende Änderungen von Versorgungsprozessen. Erstmal bekommen Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben in Form der Substitution verankert. Doch weiterhin sind viele Fragen offen:

  1. Was genau steht im BEEP?
  2. Wie wird die Qualifizierung zur Befugniserweiterung aussehen?
  3. Was können Einrichtungen schon jetzt in Vorbereitung tun?

Das ist nur ein kleiner Teil der Fragen, mit denen ich mich die vergangenen Wochen berufsbedingt beschäftigen und im beruflichen Kontext mit unterschiedlichen Personen, seien es Juristinnen und Juristen oder Pflegewissenschaftlerinnen und Pflegewissenschaftler, diskutieren durfte. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen und Diskussionen möchte ich nutzen, um obenstehende Fragen, die viele Einrichtungen betreffen dürften, zu beantworten.

1. Was genau steht im BEEP?

Um detailliert die Inhalte zu diskutieren, fehlt leider hier der Platz. Deshalb möchte ich für eine umfangreichere Zusammenfassung auf die Mitteilung des DBfK (https://www.dbfk.de/de/dbfk-aktuell/magazine/2025/12/stand-befugniserweiterungsgesetz-beep.php) verweisen.

Der Kern des Gesetzes ist die Heilkundeübertragung an die Pflegefachpersonen. Somit können Pflegefachpersonen erstmals umfassend eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen. Dazu gehört insbesondere im ambulanten und langzeitstationären Bereich die Verordnung von häuslicher Krankenpflege und Hilfsmitteln. Zunächst beschränkt auf die Bereiche Diabetes, Wunden und Demenz. Zur Testung dieser pflegegeleiteten Aufgaben und die Erweiterung der Module, werden Modellvorhaben gefördert. Zudem wird die Befugniserweiterung im Pflegeberufegesetz und damit in Ausbildung und Qualifikation gesetzlich verankert.

Zudem ist eine Pflegebegutachtung durch Pflegefachpersonen möglich.

Weiter wird die Pflegebegutachtung durch Pflegefachpersonen in Modellvorhaben ermöglicht, sodass Pflegefachpersonen selbstständig den Pflegegrad feststellen können. Zudem dürfen Pflegefachpersonen nun eigenständig Präventionsempfehlungen aussprechen, auch wenn die Pflegeberatung weiterhin nicht der Berufsgruppe Pflege vorbehalten ist. Zuletzt sei noch erwähnt, dass eine Geschäftsstelle als Folge des Gesetzes eingerichtet wird, um im Rahmen des SGB XI Unterstützung in Entwicklungsbereichen, wie Pflegeprozess oder Personal- und Organisationsentwicklung zu bieten.

2. Wie wird die Qualifizierung zur Befugniserweiterung aussehen?

Die Umsetzung der Qualifizierung, schaut man Richtung der hochschulischen oder universitären Pflegeausbildung, zumindest mitgedacht. In Gesprächen wurde deutlich, dass eine Anpassung des primärqualifizierenden Bachelor-Abschlusses erfolgt, um die Befugniserweiterung bei den Pflegestudierenden sicherzustellen. Inwiefern eine Verankerung der erweiterten Befugnis in der beruflichen Ausbildung stattfinden wird, ist mir momentan nicht bekannt. Auch noch unklar ist, inwiefern eine Nachqualifizierung für Pflegefachpersonen mit schon vorhandenen Abschlüssen möglich ist. Stand jetzt, kann nur über den Neueinstieg ins primärqualifizierende Studium die Befugniserweiterung erreicht werden, unabhängig von existierender Berufserfahrung und Abschlüssen.

3. Was können Einrichtungen schon jetzt in Vorbereitung tun?

Insbesondere im langzeitstationären und ambulanten Bereich würde ich empfehlen, sich schon jetzt mit Konzepten zu beschäftigen, inwiefern Pflegefachpersonen mit entsprechenden Abschlüssen in den verschiedenen Settings eingesetzt werden können. Fraglich ist weiterhin, wie die genauen Inhalte der Leistungskataloge aussehen werden. Um frühzeitig Erfahrung zu sammeln und den Entwicklungsprozess aktiv mitzugestalten, sollte auch die Teilnahme an genannten Modellvorhaben in Betracht gezogen werden.

Doch keine Eile: So lange die Nachqualifizierung nicht gesichert ist, ist momentan davon auszugehen, dass die ersten Absolventinnen und Absolventen mit den notwendigen Qualifikationen zur Befugniserweiterung frühestens in drei Jahren auf dem Arbeitsmarkt auftauchen werden und dann höchstwahrscheinlich auch in geringer Anzahl. Somit bleibt aber genug Zeit, die Praxis auf diese neuen Arbeitskräfte optimal vorzubereiten und gespannt zu bleiben, wie sich die Pflege mit diesem Gesetz in der Praxis verändern wird.

Euer

Timo